

Die usbekische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Entwicklung des IT-Parks im Land zu unterstützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ausländische Investitionen anzuziehen, Innovationen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum des IT-Sektors zu fördern.
Die Regierung bietet Unternehmen, die in IT-Parks tätig sind, Steueranreize und -befreiungen. Dazu gehören Befreiungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.), der Körperschaftssteuer und eine Senkung der Einkommenssteuer für natürliche Personen.
| Nichtresidenten | Residenten des IT-Parks | |
|---|---|---|
Körperschaftssteuer | 4-12% | 0% |
Sozialsteuer | 12% | 0% |
Vermögens- und Grundsteuer | 2% | 0% |
Einkommenssteuer | 12% | 7.5% |
Mehrwertsteuer (MwSt.) | 12% | 0% |
Zollgebühren beim Import von Waren für den Eigenbedarf | JA | NEIN |
Mehrwertsteuer auf den Import von IT-Dienstleistungen | 12% | 0% |
Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 30.06.2017 Nr. UP-5099"ÜBER MASSNAHMEN ZUR DURCHGREIFENDE VERBESSERUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DER INFORMATIONSTECHNOLOGIEBRANCHE IN DER REPUBLIK"
Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 15.07.2019 Nr. 589"ÜBER MASSNAHMEN ZUR ORGANISATION DER AKTIVITÄTEN DES TECHNOLOGIEPARKS FÜR SOFTWARE-PRODUKTE UND INFORMATIONSTECHNOLOGIEN"
Verordnung des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 26.02.2024 Nr. PP-87"ÜBER ZUSATZÄTZLICHE MASSNAHMEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES EXPORTS VON DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH DER DIGITALISIERUNG IM LAND"
Verordnung des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 22.08.2022 Nr. PP-357"ÜBER MASSNAHMEN ZUR ANHEBUNG DES BEREICHES DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN IN DEN JAHREN 2022-2023 AUF EIN NEUES NIVEAU"
Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 04.09.2023 Nr. 447"ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER LISTE DER ARTEN VON DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN"
Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 15.04.2022 Nr. 191"ÜBER DIE VORNAHME VON ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZU EINIGEN BESCHLÜSSEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK USBEKISTAN IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINFÜHRUNG VON 'IT-VISUM' IM BEREICH DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN UND DER VERBESSERUNG DES VERFAHRENS ZUR FÜHRUNG DES STAATLICHEN KATASTERS DER KOMMUNIKATIONSOBJEKTE"